CO2-Differenzverträge für Unternehmen und Konsortien
Klimafreundliche Produktion wirtschaftlich machen
Mit CO2-Differenzverträgen (englisch: Carbon Contracts for Difference, CCfD) unterstützt der Bund Unternehmen und Konsortien dabei, ihre industrielle Produktion auf klimafreundliche Verfahren umzustellen. Der Vertrag gleicht die Mehrkosten gegenüber konventionellen Methoden über eine Laufzeit von 15 Jahren aus — die Höhe der Zahlung hängt am aktuellen CO2-Preis. Damit wird der Umstieg auf emissionsarme Produktion planbar und wirtschaftlich tragfähig.

Foto: Peter Mammitzsch auf Unsplash
Was wird gefördert
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien · Umwelt- & Naturschutz
Häufige Fragen
Wer kann einen CO2-Differenzvertrag als Unternehmen abschließen?
Unternehmen und Konsortien, die eine emissionsintensive Industrieanlage in Deutschland betreiben und auf klimafreundliche Verfahren umstellen. Für wirtschaftlich tätige Kommunen und öffentliche Betriebe gibt es einen eigenen, parallelen Förderaufruf.
Welche Voraussetzungen gelten?
Die Anlage muss durchschnittlich mindestens 5.000 Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr ausstoßen. Die Emissionen sind ab dem 4. Jahr um mindestens 50 Prozent zu senken, perspektivisch um 85 Prozent. Vorhaben mit einer Fördersumme unter 15 Mio. Euro sind nicht förderfähig.
Wie funktioniert der Differenzvertrag?
Der Vertrag deckt über 15 Jahre die Mehrkosten der klimafreundlichen Produktion. Steigt der CO2-Preis und wird das emissionsarme Verfahren dadurch von allein wirtschaftlich, sinkt die Förderung — und das Unternehmen kann sogar an den Bund zurückzahlen.
Bis wann kann man teilnehmen?
Die Vergabe erfolgt über Gebotsverfahren des Bundeswirtschaftsministeriums; das Gebotsverfahren 2026 lief im Frühjahr/Sommer 2026. Aktuelle Runden, Fristen und Bedingungen prüfen Sie an der Originalquelle. Ansprechpartner ist der Projektträger Jülich (PtJ).
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