Auenrenaturierung an Fließgewässern
Förderung im Natürlichen Klimaschutz (ANK 2.3)
Intakte Flussauen sind echte Multitalente: Sie speichern Kohlenstoff, puffern Hochwasser ab, halten Wasser in der Landschaft und sind Hotspots der Artenvielfalt. Im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) fördert der Bund mit der Maßnahme 2.3 die klimabezogene Renaturierung von Auen an Fließgewässern. Antragsberechtigt sind Kommunen, Verbände und Vereinigungen, öffentliche Einrichtungen sowie Privatpersonen, die Flüsse und ihre Auen wieder naturnäher gestalten wollen.

Foto: Kristaps Ungurs auf Unsplash
Was wird gefördert
Umwelt- & Naturschutz
Häufige Fragen
Was wird bei der Auenrenaturierung gefördert?
Maßnahmen, die Auen an Fließgewässern wieder naturnäher machen und dabei dem Klimaschutz dienen — etwa das Anbinden von Altarmen, das Zulassen natürlicher Überflutungsdynamik, das Entfernen von Verbauungen oder die Wiedervernässung auentypischer Flächen.
Wer kann die Förderung beantragen?
Kommunen, Verbände und Vereinigungen (z. B. Naturschutzverbände), öffentliche Einrichtungen sowie Privatpersonen — etwa Flächeneigentümer entlang von Gewässern.
Warum ist Auenrenaturierung „natürlicher Klimaschutz"?
Renaturierte Auen und Feuchtgebiete binden und speichern Kohlenstoff, statt ihn freizusetzen. Gleichzeitig stärken sie die Widerstandsfähigkeit gegen Hochwasser und Dürre und fördern die biologische Vielfalt — Klimaschutz und Klimaanpassung in einer Maßnahme.
In welchem Programm liegt diese Förderung?
Sie ist Teil des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) des Bundes (Maßnahme 2.3). Die Abwicklung erfolgt über die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH; aktuelle Aufrufe und Bedingungen finden Sie an der Originalquelle.
Ansprechpartner & Kontakt
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