Integrationsprojekte 2027
Förderung der gesellschaftlichen und sozialen Teilhabe von Zugewanderten
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) fördert im Rahmen des Programms „Gesellschaftlicher Zusammenhalt" Projekte, die die gesellschaftliche und soziale Integration von Zugewanderten stärken. Für das Förderjahr 2027 können Verbände und Vereinigungen, öffentliche Einrichtungen und Kommunen bundesweit Zuschüsse für Vorhaben beantragen, die Teilhabe, Begegnung und Zusammenhalt vor Ort fördern.

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Was wird gefördert
Gesundheit & Soziales
Häufige Fragen
Wer kann die Integrationsförderung 2027 beantragen?
Verbände und Vereinigungen, öffentliche Einrichtungen sowie Kommunen mit Sitz in Deutschland. Gefördert werden Projekte, die die gesellschaftliche und soziale Integration von Zugewanderten unterstützen.
Welche Projekte werden gefördert?
Vorhaben im Bereich Gesundheit und Soziales mit Schwerpunkt auf gesellschaftlicher Teilhabe, Begegnung und Zusammenhalt — umgesetzt im Rahmen des BAMF-Programms „Gesellschaftlicher Zusammenhalt".
Für welchen Zeitraum gilt die Förderung?
Die Ausschreibung bezieht sich auf das Förderjahr 2027. Die konkreten Ausschreibungen, Fristen und Förderbedingungen veröffentlicht das BAMF über das Programm „Gesellschaftlicher Zusammenhalt".
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss, bundesweit. Ansprechpartner ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF); Ausschreibungen und Antragsunterlagen finden Sie über die weiterführenden Links zum Programm.
Ansprechpartner & Kontakt
Weitere Förderprogramme
Disclaimer
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