Die Phasen im Überblick
Vom ersten Hinweis bis zum Zuschlag durchläuft ein Verfahren mehrere Schritte:
- ›Bekanntmachung der Ausschreibung
- ›Bereitstellung der Vergabeunterlagen
- ›Angebots- bzw. Teilnahmeantragsphase (mit Bieterfragen)
- ›Prüfung und Wertung der Angebote
- ›Information der Bieter und Zuschlag
Fristen
Für Angebote und Teilnahmeanträge gelten Mindestfristen, die oberhalb der EU-Schwelle länger ausfallen als darunter. Hinzu kommt die Bindefrist, während der Ihr Angebot gültig bleiben muss. Die konkreten Fristen stehen immer in der jeweiligen Bekanntmachung.
Rechtsschutz
Halten Sie ein Verfahren für fehlerhaft, können Sie es rügen und — oberhalb der Schwelle — ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer anstrengen. Auch hier gelten enge Fristen, schnelles Handeln ist entscheidend.