Praxis

Ablauf und Fristen eines Vergabeverfahrens

Ein Vergabeverfahren folgt festen Phasen. Wer sie kennt, plant Angebote rechtzeitig und verpasst keine Frist.

Die Phasen im Überblick

Vom ersten Hinweis bis zum Zuschlag durchläuft ein Verfahren mehrere Schritte:

  • Bekanntmachung der Ausschreibung
  • Bereitstellung der Vergabeunterlagen
  • Angebots- bzw. Teilnahmeantragsphase (mit Bieterfragen)
  • Prüfung und Wertung der Angebote
  • Information der Bieter und Zuschlag

Fristen

Für Angebote und Teilnahmeanträge gelten Mindestfristen, die oberhalb der EU-Schwelle länger ausfallen als darunter. Hinzu kommt die Bindefrist, während der Ihr Angebot gültig bleiben muss. Die konkreten Fristen stehen immer in der jeweiligen Bekanntmachung.

Rechtsschutz

Halten Sie ein Verfahren für fehlerhaft, können Sie es rügen und — oberhalb der Schwelle — ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer anstrengen. Auch hier gelten enge Fristen, schnelles Handeln ist entscheidend.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit für ein Angebot?

Das hängt vom Verfahren und davon ab, ob es ober- oder unterhalb der EU-Schwelle liegt. Es gelten Mindestfristen; den genauen Termin nennt die jeweilige Bekanntmachung — frühe Information verschafft Ihnen Vorlauf.

Was ist die Bindefrist?

Der Zeitraum, in dem Ihr abgegebenes Angebot verbindlich bleibt und der Auftraggeber den Zuschlag erteilen kann. Sie ist in den Vergabeunterlagen angegeben.

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