Grundlagen

Was ist eine Ausschreibung? Definition und Vergabearten

Eine Ausschreibung ist die öffentliche Aufforderung eines Auftraggebers, Angebote für eine Leistung abzugeben. Was dahintersteckt und welche Verfahren es gibt.

Definition

Öffentliche Auftraggeber müssen Aufträge ab einer gewissen Größe wettbewerblich vergeben. Über eine Ausschreibung fordern sie Unternehmen auf, Angebote abzugeben, und vergeben den Auftrag nach festgelegten, transparenten Kriterien.

Die wichtigsten Vergabeverfahren

Je nach Auftrag und Schwelle kommen unterschiedliche Verfahren zum Einsatz:

  • Offenes Verfahren / Öffentliche Ausschreibung — jeder kann ein Angebot abgeben
  • Nicht offenes Verfahren / Beschränkte Ausschreibung — mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb
  • Verhandlungsverfahren — Verhandlung über die Angebote
  • Wettbewerblicher Dialog und Innovationspartnerschaft — für komplexe bzw. innovative Vorhaben

Ober- und Unterschwelle

Oberhalb der EU-Schwellenwerte gilt EU-Vergaberecht mit EU-weiter Bekanntmachung; unterhalb gelten die nationalen Regeln (z. B. UVgO, VOB/A Abschnitt 1). Das beeinflusst Verfahren, Fristen und Veröffentlichungsort.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen offenem und beschränktem Verfahren?

Beim offenen Verfahren kann jedes interessierte Unternehmen direkt ein Angebot abgeben. Beim beschränkten/nicht offenen Verfahren gibt es zunächst einen Teilnahmewettbewerb, aus dem der Auftraggeber Bieter auswählt.

Wer schreibt öffentlich aus?

Öffentliche Auftraggeber wie Kommunen, Länder, Bundesbehörden, aber auch öffentliche Unternehmen und Einrichtungen, die überwiegend öffentlich finanziert werden.

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