Definition
Öffentliche Auftraggeber müssen Aufträge ab einer gewissen Größe wettbewerblich vergeben. Über eine Ausschreibung fordern sie Unternehmen auf, Angebote abzugeben, und vergeben den Auftrag nach festgelegten, transparenten Kriterien.
Die wichtigsten Vergabeverfahren
Je nach Auftrag und Schwelle kommen unterschiedliche Verfahren zum Einsatz:
- ›Offenes Verfahren / Öffentliche Ausschreibung — jeder kann ein Angebot abgeben
- ›Nicht offenes Verfahren / Beschränkte Ausschreibung — mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb
- ›Verhandlungsverfahren — Verhandlung über die Angebote
- ›Wettbewerblicher Dialog und Innovationspartnerschaft — für komplexe bzw. innovative Vorhaben
Ober- und Unterschwelle
Oberhalb der EU-Schwellenwerte gilt EU-Vergaberecht mit EU-weiter Bekanntmachung; unterhalb gelten die nationalen Regeln (z. B. UVgO, VOB/A Abschnitt 1). Das beeinflusst Verfahren, Fristen und Veröffentlichungsort.