Praxis

Bietergemeinschaft und Nachunternehmer
gemeinsam um Aufträge bieten

Manche Aufträge sind zu groß oder zu breit für einen einzelnen Betrieb. Mit Bietergemeinschaft oder Nachunternehmern lassen sie sich trotzdem gewinnen.

Bietergemeinschaft (ARGE)

Mehrere Unternehmen geben gemeinsam ein Angebot ab und führen den Auftrag zusammen aus. Sie treten als Gemeinschaft auf und haften gegenüber dem Auftraggeber in der Regel gesamtschuldnerisch.

Nachunternehmer und Eignungsleihe

Als Hauptauftragnehmer können Sie Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben. Über die Eignungsleihe lässt sich zudem die Eignung eines anderen Unternehmens nutzen, um Anforderungen zu erfüllen, die Sie allein nicht abdecken.

Worauf Sie achten sollten

Auftraggeber verlangen oft, dass Nachunternehmer und deren Eignung bereits im Angebot benannt werden. Klären Sie Rollen, Haftung und Nachweise früh — am besten, bevor die Frist drängt.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Bietergemeinschaft und Nachunternehmer?

Eine Bietergemeinschaft bietet gemeinsam und tritt als gleichberechtigte Gemeinschaft auf. Ein Nachunternehmer arbeitet im Auftrag des Hauptauftragnehmers, der allein Vertragspartner des Auftraggebers bleibt.

Darf ich Eignung „ausleihen"?

Ja, über die sogenannte Eignungsleihe können Sie die Kapazitäten anderer Unternehmen nutzen — sofern diese im Verfahren benannt werden und tatsächlich zur Verfügung stehen.

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