Praxis

Präqualifikation und Eignungsnachweise bei öffentlichen Aufträgen

Bevor ein Angebot zählt, muss Ihre Eignung feststehen. Wie Sie Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen — und wie Präqualifikation das vereinfacht.

Was Eignung bedeutet

Öffentliche Auftraggeber prüfen, ob ein Bieter den Auftrag zuverlässig ausführen kann. Geprüft werden in der Regel:

  • Fachkunde — fachliche Qualifikation und Referenzen
  • Leistungsfähigkeit — wirtschaftliche und technische Kapazität
  • Zuverlässigkeit / Gesetzestreue — z. B. keine schweren Verfehlungen

Präqualifikation: einmal nachweisen, mehrfach nutzen

Über Präqualifizierungsverzeichnisse (etwa für den Bau die PQ-VOB) lassen sich Eignungsnachweise einmal hinterlegen und in mehreren Verfahren verwenden — das spart bei jeder Ausschreibung Aufwand.

Einzelnachweis und Eigenerklärung

Ohne Präqualifikation weisen Sie die Eignung pro Verfahren nach. Oberhalb der Schwelle dient dazu oft die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), die Nachweise zunächst durch eine Selbstauskunft ersetzt.

Häufige Fragen

Lohnt sich Präqualifikation?

Für Unternehmen, die sich regelmäßig an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen, in der Regel ja: Eignungsnachweise müssen nicht bei jedem Verfahren neu zusammengestellt werden.

Was ist die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)?

Eine standardisierte Eigenerklärung, mit der Bieter ihre Eignung oberhalb der EU-Schwellenwerte zunächst selbst bestätigen. Die formellen Nachweise verlangt der Auftraggeber dann meist nur vom vorgesehenen Zuschlagsbieter.

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