Recht

Vergaberecht einfach erklärt
GWB, VgV, UVgO und VOB/A

Das deutsche Vergaberecht wirkt komplex, folgt aber einer klaren Logik: Ober- oder unterhalb der EU-Schwelle, Bau oder Liefer-/Dienstleistung — daraus ergibt sich, welche Regeln gelten.

Die Kaskade im Überblick

Welches Regelwerk greift, hängt von Schwelle und Auftragsart ab:

  • Oberhalb der EU-Schwelle: GWB (4. Teil) als Rahmen, dazu VgV für Liefer-/Dienstleistungen und VOB/A Abschnitt 2 für Bauleistungen
  • Unterhalb der Schwelle: UVgO für Liefer-/Dienstleistungen, VOB/A Abschnitt 1 für Bauleistungen
  • für Sektoren (Wasser, Energie, Verkehr) und Konzessionen gelten eigene Verordnungen (SektVO, KonzVgV)

Bau vs. Liefer-/Dienstleistung

Bauleistungen folgen der VOB/A, Liefer- und Dienstleistungen der VgV bzw. UVgO. Diese Unterscheidung bestimmt Verfahren, Fristen und Nachweise.

Warum das für Bieter wichtig ist

Aus dem anwendbaren Regelwerk ergeben sich Ihre Rechte und Pflichten: welche Nachweise verlangt werden dürfen, welche Fristen gelten und wie Sie sich gegen fehlerhafte Vergaben wehren können.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen VgV und UVgO?

Die VgV gilt für Liefer- und Dienstleistungen oberhalb der EU-Schwellenwerte, die UVgO für entsprechende Aufträge unterhalb der Schwelle. Beide regeln den Ablauf, unterscheiden sich aber in Förmlichkeit und Fristen.

Gilt die VOB/A immer bei Bauaufträgen?

Bei öffentlichen Bauaufträgen ja — Abschnitt 1 unterhalb, Abschnitt 2 oberhalb der EU-Schwellenwerte. Private Auftraggeber sind daran nicht gebunden.

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